MASKENPFLICHT IM VERBANDKASTEN
Seit Anfang 2022 sollten Autofahrende zwei Masken im Verbandkasten des Autos mitführen. So wurde es in der Neufassung der DIN-Norm 13164 des Verbandkastens festgeschrieben. Ende Januar 2023 endet nun die einjährige Übergangsfrist.
Welche Änderungen die neue Norm mit sich bringt und was Sie zum Thema Erste-Hilfe-Kasten Ihres Fahrzeugs wissen müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Welche Maske muss in den Verbandskasten?
Zum Pflichtinhalt von Verbandskästen für Autos gehören jetzt auch zwei medizinische Mund-Nasen-Masken nach DIN EN 14683. Im Zuge der Corona-Pandemie sollten diese für zusätzliche Hygiene und Schutz sorgen und auch nach der Pandemie bleibt die Mitführpflicht bestehen. Dafür fällt ein Dreieckstuch weg. Auch das kleinere Verbandtuch wird ersatzlos gestrichen. Strafen bei Nichtbeachtung der neuen Norm drohen allerdings erst mal noch nicht, da sich der Gesetzgeber noch nicht entschlossen hat, die Straßenverkehrsordnung dementsprechend anzupassen. Laut Aussage des ADAC plant das Bundesverkehrsministerium eine Anpassung des §35 h StVZO "derzeit nicht". Auf jeden Fall sollten Sie zu Ihrem eigenen Schutz Ihren Verbandskasten nachrüsten.
Was passiert, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist?
Wann haben Sie das letzte Mal geprüft, ob die Kfz-Verbandskästen in Ihrem Fahrzeug oder Ihrer Geschäftsfahrzeuge bzw. Fuhrparks noch normkonform, vollständig oder Verbandsstoffe noch haltbar sind? Die Normänderung bietet eine gute Gelegenheit, den Verbandskasten einmal unter die Lupe zu nehmen und ihn auf Vollständigkeit und Haltbarkeit des Erste-Hilfe-Sets zu überprüfen.
In der Regel hält ein Verbandskasten um die 5 Jahre, bevor er ausgetauscht werden sollte. Dennoch sollte dieser regelmäßig geprüft werden.
Das konkrete Ablaufdatum bezieht sich auf die enthaltenen Verbandsmaterialen. Beispielsweise verlieren Pflaster und Binden nach und nach ihr Heftvermögen. Außerdem sind Kompressen nur für einen bestimmten Zeitraum steril. Werden sie nach Ablaufdatum genutzt, kann es zu einer Keimbelastung der Wunde kommen.
Ist ein Verbandskasten Pflicht im Auto?
Ja, das Mitführen eines Verbandskastens, einer Verbandstasche bzw. eines Erste-Hilfe-Kastens ist laut § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Pflicht. Wer gar keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro.
Ist der Verbandkasten TÜV-relevant?
Bei der Hauptuntersuchung durch den TÜV wird ein abgelaufener Verbandskasten oder gar ein fehlender in jedem Fall beanstandet.