Mit der neuen E-Auto Prämie unterstützt die Bundesregierung ab 2026 wieder gezielt Privatpersonen bei der Anschaffung eines Elektroautos. Gefördert werden der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen, abhängig von Einkommen und Familiensituation.
Gefördert werden Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Die Antragstellung soll ab Mai 2026 möglich sein und rückwirkend gelten.
Förderfähig sind Fahrzeuge der Klasse M1 mit:
- rein batterieelektrischem Antrieb (BEV),
- Plug-in-Hybridantrieb (PHEV) oder
- batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV).
Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind förderfähig, wenn sie maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 80.000 Euro pro Jahr. Für Familien erhöht sich diese Grenze:
- +5.000 € bei einem Kind
- +10.000 € bei zwei oder mehr Kindern
Damit können Familien mit zwei oder mehr Kindern bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen förderberechtigt sein.
Die Prämie setzt sich aus einer Basisförderung und möglichen Zusatzbeträgen zusammen und ist in Einkommens- und Familienstaffeln geregelt:
Basisförderung
- 3.000 € für rein elektrische Fahrzeuge
- 1.500 € für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzliche Förderung
- 500 € pro Kind (max. 1.000 €)
- Einkommensabhängige Zusatzförderung: +1.000 € bei unter 60.000 € Haushaltseinkommen, +2.000 € bei unter 45.000 € Haushaltseinkommen
Je nach Einkommen und Familiensituation sind also Förderbeträge von bis zu 6.000 Euro möglich.
Ja, Leasing wird genauso gefördert wie der Kauf des Elektrofahrzeuges. Die Förderhöhe und Voraussetzungen sind identisch. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen ist und eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten eingehalten wird.
- Förderfähig sind Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2026
- Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich sein
- Die Prämie kann rückwirkend beantragt werden
- Maßgeblich ist das Datum der Zulassung, nicht der Kaufvertrag
- Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden.
Bitte beachten Sie: Alle Informationen und Angaben sind ohne Gewähr. Wir, die Autohaus Hans Maier GmbH, übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Alle Informationen über die Umweltprämie finden sie auf der Webseite des Bundesumweltministerium.
ANGEBOT für Elektrofahrzeug ANFORDERN
Kostenvorteile
Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken
Profitieren Sie mit einem vollelektrischen Auto von niedrigen Wartungs- und Betriebskosten – und von vielen Vergünstigungen.

Stromverbrauch (kombiniert): 18,9–16,0 kWh/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Profitieren Sie von Steuervergünstigungen bei E-Autos²
Die Anschaffung eines E-Autos lohnt sich auch aus steuerlichen Gründen: Im Vergleich zu Verbrennern punkten elektrisch angetriebene Autos mit einer zeitlich befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer. Und sollten Sie Ihr Auto geschäftlich nutzen, genießen Sie mit einem E-Auto ebenfalls Steuervorteile.
Keine Kraftfahrzeugsteuer
Elektroautos sind aktuell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit: Das bedeutet, Sie zahlen für alle Audi e-tron Modelle bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt bei Erstzulassung Ihres Elektroautos bis zum 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Auch nach der Steuerbefreiung genießen Sie mit einem Elektroauto einen Steuervorteil im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor: Ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt sie dann 5,625 Euro bis zu einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen, bis drei Tonnen 6,01 Euro. So bleibt die Steuer für Ihren elektrischen Audi auch nach der Befreiung günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen.

Weniger Wartungskosten
Sparen Sie mit einem vollelektrischen Audi bei den Wartungskosten: Im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor sind in einem E-Auto weniger Verschleißteile verbaut.
Ihr Vorteil: Bei der Inspektion muss der Servicebetrieb weder die Zündkerzen noch das Motoröl und den Ölfilter noch den Zahnriemen wechseln. Auch die Reparatur sowie der Ersatz der Auspuffanlage oder der Kupplung entfallen. Insgesamt liegen die Wartungskosten bei einem Elektroauto circa 30 Prozent unter denen eines Autos mit Benzin- oder Dieselmotor.

Stromverbrauch (kombiniert): 19,8–16,1 kWh/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Verkaufen Sie Ihre THG-Quote für das Jahr 2025 und Prämie erhalten
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Klimaschutz-Instrument, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu senken. Die THG-Quote gilt für Mineralölkonzerne, die in Deutschland fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen und verpflichtet die Unternehmen dazu, die durch ihre Produkte verursachten CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Die quotenpflichtigen Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO₂-Einsparungsziele allein oft nicht erreichen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie THG-Quoten handeln, etwa mit Unternehmen, die Ökostrom produzieren. Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter am Quotenhandel beteiligen. Das heißt: Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. Das Zertifikat für die THG-Quote können Sie selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Dies ist mit einem gewissen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Der Service von carbonify.de kann Sie dabei unterstützen – Sie verkaufen Ihre THG-Quote an carbonify.de und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie.
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Stand 09/2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
¹ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Gültig nur für gewerbliche Einzelkunden & Sonderabnehmer bis 31.12.2025. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Alle Werte zzgl. MwSt.
² Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ist im Einkommensteuergesetz in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG, sowie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004 : 008) geregelt. Auch bei der Fahrtenbuchmethode (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) finden Sonderregelungen Anwendung. Die jeweils gültige Rechtslage abhängig vom relevanten Anwendungszeitpunkt ist im Einzelfall durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Berater zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerliche Beratung darstellt und lediglich eine allgemeine Darstellung beinhaltet. Die hierin enthaltenen Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht eine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Rückfragen oder für Fragen in Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
³ Bruttolistenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer. Die Fahrtenbuchmethode wird in dieser Info zur Vereinfachung nicht dargestellt.


