Sichern Sie sich jetzt Sonderkonditionen für den Audi Q4 e-tron, Q6 e-tron oder Audi A6 Avant e-tron für Gewerbekunden & Sonderabnehmer. Schnell sein lohnt sich!
Finden Sie hier beispielhafte Leasingangebote. Kontaktieren Sie unsere Verkaufsberater und wir rechnen Ihnen gerne Ihr persönliches Leasingangebot für Ihr Wunschmodell. Alle Modelle sind entweder als sofort verfügbare Lagerwagen (limitierte Stückzahl) als auch individuelle Neubestellung möglich.
BEISPIELHAFTE LEASINGANGEBOTE:
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Audi Q6 SUV e-tron performance 225 kW
Stromverbrauch (kombiniert): 16,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klassen: A
Ausstattung: Telefonablage mit induktiver Ladefunktion, Sitzheizung vorn, Spurverlassenswarnung, Audi Application Store und Smartphone-Interface, 3-Zonen-Komfortklimaautomatik, Audi Soundsystem, Mittelarmlehne vorn, Ambiente-Lichtpaket, Geschwindigkeitsregelanlage, Einparkhilfe hinten mit Distanzanzeige, Kontrastlackierung, Elektrische Luftzusatzheizung, Akzentflächen und Bedientasten schwarz matt, Ladeklappe elektrisch, Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung, Einstiegsleisten mit Aluminiumeinlegern vorn, Klimatisierungspaket plus, Audi virtual cockpit plus, Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar, MMI experience plus u.v.m.
- ohne Anzahlung
- Laufzeit: 48 Monate
- Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
48 mtl. Leasingraten á 399,– €¹
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Audi Q4 45 e-tron 210 kW
Stromverbrauch (kombiniert): 16,2 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klassen: A
Ausstattung: Sitzheizung vorn, Spurverlassenswarnung, Klimaautomatik, MMI Navigation plus mit MMI touch, Audi sound system, Komfortmittelarmlehne vorn, Audi connect Remote & Control für MMI plus und pro, Glanzpaket, Einparkhilfe hinten, Standklimatisierung, Lenkrad mit Applikation Chromoptik, Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung, LED-Scheinwerfer, Audi virtual cockpit, Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar, Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend u.v.m.
- ohne Anzahlung
- Laufzeit: 48 Monate
- Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
48 mtl. Leasingraten á 299,– €¹
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Audi A6 Avant e-tron performance 270 kW
Stromverbrauch (kombiniert): 14,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klassen: A
Ausstattung: Telefonablage mit induktiver Ladefunktion, Sitzheizung vorn, Spurverlassenswarnung, Audi Application Store und Smartphone-Interface, 3-Zonen-Komfortklimaautomatik, Audi sound system, Mittelarmlehne vorn, Ambiente-Lichtpaket, Einparkhilfe plus mit Distanzanzeige, Parkassistent plus, Akzentflächen und Bedientasten schwarz matt, Rückfahrkamera, Ladeklappe elektrisch, LED-Heckleuchten, Kamerabasierte Verkehrszeichenerkennung, Klimatisierungspaket plus, Audi virtual cockpit plus, Komfortpaket, Außenspiegel elektrisch einstell-, beheizbar und anklappbar, beidseitig automatisch abblendend, Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend, MMI experience plus u.v.m.
- ohne Anzahlung
- Laufzeit: 48 Monate
- Jährliche Fahrleistung: 10.000 km
48 mtl. Leasingraten á 399,– €¹
ANGEBOT ANFORDERN – AUDI ELEKTRO WOCHEN
Kostenvorteile
Elektrisch fahren ist günstiger, als Sie vielleicht denken
Profitieren Sie mit einem vollelektrischen Audi von niedrigen Wartungs- und Betriebskosten – und von vielen Vergünstigungen.

Stromverbrauch (kombiniert): 18,9–16,0 kWh/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Profitieren Sie von Steuervergünstigungen bei E-Autos²
Die Anschaffung eines E-Autos lohnt sich auch aus steuerlichen Gründen: Im Vergleich zu Verbrennern punkten elektrisch angetriebene Autos mit einer zeitlich befristeten Befreiung von der Kfz-Steuer. Und sollten Sie Ihr Auto geschäftlich nutzen, genießen Sie mit einem E-Auto ebenfalls Steuervorteile.
Keine Kraftfahrzeugsteuer
Elektroautos sind aktuell von der Kraftfahrzeugsteuer befreit: Das bedeutet, Sie zahlen für alle Audi e-tron Modelle bis zum 31. Dezember 2030 keine Kraftfahrzeugsteuer. Wichtig: Die Steuerbefreiung gilt bei Erstzulassung Ihres Elektroautos bis zum 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Auch nach der Steuerbefreiung genießen Sie mit einem Elektroauto einen Steuervorteil im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor: Ab dem 1. Januar 2031 wird die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt sie dann 5,625 Euro bis zu einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen, bis drei Tonnen 6,01 Euro. So bleibt die Steuer für Ihren elektrischen Audi auch nach der Befreiung günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen.
Nutzen Sie Ihren E-Vorteil bei der Dienstwagenbesteuerung²
Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybrid-Fahrzeuge gelten Sonderregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung². Das bedeutet, dass bei bestimmten förderfähigen Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, bei der pauschalen Ein-Prozent-Methode als steuerliche Bemessungsgrundlage nur die Hälfte, unter bestimmten Voraussetzungen sogar nur ein Viertel des Bruttolistenpreises³ bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils anzusetzen ist². Bitte prüfen Sie jeweils, ob und wie die steuerliche Begünstigung bei dem von Ihnen ausgewählten Elektro-oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug Anwendung findet.

Weniger Wartungskosten
Sparen Sie mit einem vollelektrischen Audi bei den Wartungskosten: Im Vergleich zu einem Auto mit Verbrennungsmotor sind in einem E-Auto weniger Verschleißteile verbaut.
Ihr Vorteil: Bei der Inspektion muss der Servicebetrieb weder die Zündkerzen noch das Motoröl und den Ölfilter noch den Zahnriemen wechseln. Auch die Reparatur sowie der Ersatz der Auspuffanlage oder der Kupplung entfallen. Insgesamt liegen die Wartungskosten bei einem Elektroauto circa 30 Prozent unter denen eines Autos mit Benzin- oder Dieselmotor.

Stromverbrauch (kombiniert): 19,8–16,1 kWh/100km; CO₂-Emissionen (kombiniert): 0 g/km; CO₂-Klasse: A
Verkaufen Sie Ihre THG-Quote für das Jahr 2025 und Prämie erhalten
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist ein gesetzliches Klimaschutz-Instrument, um den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor schrittweise zu senken. Die THG-Quote gilt für Mineralölkonzerne, die in Deutschland fossile Kraftstoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen und verpflichtet die Unternehmen dazu, die durch ihre Produkte verursachten CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. Die quotenpflichtigen Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO₂-Einsparungsziele allein oft nicht erreichen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie THG-Quoten handeln, etwa mit Unternehmen, die Ökostrom produzieren. Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter am Quotenhandel beteiligen. Das heißt: Wer ein vollelektrisches Fahrzeug besitzt, kann seine Treibhausgaseinsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen und an Kraftstoffproduzenten weiterverkaufen. Das Zertifikat für die THG-Quote können Sie selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Dies ist mit einem gewissen Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden. Der Service von carbonify.de kann Sie dabei unterstützen – Sie verkaufen Ihre THG-Quote an carbonify.de und erhalten im Gegenzug eine attraktive Prämie.
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Stand 09/2025. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
¹ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Gültig nur für gewerbliche Einzelkunden & Sonderabnehmer bis 31.12.2025. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Bonität vorausgesetzt. Alle Werte zzgl. MwSt.
² Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs ist im Einkommensteuergesetz in § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und Satz 3 EStG, sowie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 05.11.2021 (IV C 6 – S 2177/19/10004 : 008) geregelt. Auch bei der Fahrtenbuchmethode (nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) finden Sonderregelungen Anwendung. Die jeweils gültige Rechtslage abhängig vom relevanten Anwendungszeitpunkt ist im Einzelfall durch den Kunden bzw. dessen steuerlichen Berater zu beurteilen. Bitte beachten Sie, dass diese Information keine steuerliche Beratung darstellt und lediglich eine allgemeine Darstellung beinhaltet. Die hierin enthaltenen Ausführungen erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht eine steuerliche Beratung im Einzelfall. Für Rückfragen oder für Fragen in Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
³ Bruttolistenpreis im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, einschließlich Umsatzsteuer. Die Fahrtenbuchmethode wird in dieser Info zur Vereinfachung nicht dargestellt.


